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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
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BAG: Erleichterung der Befristung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Eine Befristung ohne Sachgrund ist auch bei einer Vorbeschäftigung möglich. Entscheidend ist, wie viel Zeit seit der Vorbeschäftigung vergangen ist.

Befristung ohne Sachgrund

Für Befristungen, die unter zwei Jahre dauern, ist grundsätzlich kein Sachgrund erforderlich. Dies hat in der Praxis zur Folge, dass Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse bis zu einer Dauer von zwei Jahren befristen können und dies von den Arbeitsgerichten nicht überprüft werden kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch u.a., dass im Vorhinein kein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Nur dann ist eine Befristung ohne Sachgrund bis zu der Dauer von zwei Jahren möglich. Dies wurde in das Gesetz so aufgenommen, da hierdurch Kettenbefristungen verhindert werden sollten.

Keine Vorbeschäftigung bei mehr als 3 Jahren

Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass derartige „Zuvorbeschäftigungen“ nur dann relevant sind, wenn diese in einem Zeitraum von drei Jahren vor Abschluss des Arbeitsvertrages bestanden haben. Sofern die „Zuvorbeschäftigung“ länger als drei Jahre vor dem Abschluss des neuen befristeten Arbeitsvertrages beim gleichen Arbeitgeber stattfand, ist sie nicht relevant, d.h. es kann dann ein neuer befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund geschlossen werden, da dann die „Zuvorbeschäftigung“ für das neue Arbeitsverhältnis nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr relevant sein soll.

Fazit des Fachanwaltes:

Leider ist diese Entscheidung nicht arbeitnehmerfreundlich. Auch wenn die Entscheidung einleuchtend ist, wird es im Ergebnis zu einer Schlechterstellung für Arbeitnehmer, insbesondere in einer Stadt wie Berlin, in der es sehr viele befristete Arbeitsverhältnisse gibt, führen.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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