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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
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Neuer Job – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Auch bei einer neuen Arbeitsstelle sollte unbedingt Kündigungsschutzklage erhoben werden! Irgendwelche rechtlichenNachteile gibt es nicht!

Kündigungsschutzklage ist immer sinnvoll

Ich erlebe es vielfach, daß Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten, sofern sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Dies ist meines Erachtens in zweifacher Hinsicht falsch und sollte zumindest überdacht werden.

Gesetzliches Wahlrecht

Zum einen ist es so, daß der Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat, wenn er die Kündigungsschutzklage gegenüber dem “alten” Arbeitgeber gewinnt. Er kann sich also frei entscheiden, ob er zum “alten” Arbeitgeber zurückkehrt oder beim “neuen” Arbeitgeber bleibt. Dies ist so gesetzlich festgelegt, d.h. diese Problematik wurde vom Gesetzgeber erkannt und zugunsten des Arbeitnehmers gelöst.

Absicherung gegenüber neuem Arbeitgeber

Zum anderen ist zu beachten, daß eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitssgericht erhoben werden kann. Wenn es jetzt aber mit dem “neuen” Arbeitgeber nicht klappt, d.h. vom “neuen” Arbeitgeber innerhalb der Probezeit die Kündigung ausgesprochen wird, steht der Arbeitnehmer letztlich im Regen, da er weder den “alten” noch den “neuen” Job hat. Dies wird häufig im Rahmen der Euphorie, einen neuen Arbeitsplatz zu haben, vergessen.

Bei Kündigung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wenn man dann noch bedenkt, daß sich vielfach eine Abfindung erstreiten läßt, sollte die Entscheidung, einen qualifizierten Anwalt aufzusuchen, eigentlich leicht fallen. Am besten sind Sie bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgehoben. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung und berate und vertrete Sie gerne!

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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