Mangelnde Deutschkenntnisse – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Deutschklenntnisse sind wichtig: Denn in Ausnahmefällen können fehlende Deutschkenntnisse eine Kündigung rechtfertigen!
Bei fehlenden Deutschkenntnissen droht Kündigung
In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall konnte ein Arbeitnehmer noch nicht einmal die schriftlichen Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers verstehen. Seine Deutschkenntnisse waren einfach zu schlecht. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und trug vor, dass die Kündigung wegen des Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz nichtig sei. Der Arbeitnehmer fühlte sich wegen seiner ethnischen Herkunft diskriminiert. Im Ergebnis hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung für rechtmäßig erklärt, da dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar gewesen sei.
Deutschkenntnisse verhindern Kündigung
Fazit: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin bin ich öfters mit derartigen Sachverhalten konfrontiert. Ein für die Praxis nicht zu unterschätzendes Urteil. Meines Erachtens ist die Entscheidung im Ergebnis wohl schon richtig. Allerdings kann dies nur für Arbeitsverhältnisse gelten, für die auch Deutschkenntnisse erforderlich sind.