iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!
Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Scheidung und Schenkung – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin

Eine unbenannte Zuwendung kann nach der Scheidung herausverlangt werden, nicht jedoch eine echte Schenkung!

Spätestens dann, wenn sich Ehegatten trennen, fragen sie sich, ob sie das, was sie ihrem Ehepartner während der Ehe geschenkt haben, zurückverlangen können. Die Schenkung erfolgt meistens in dem festen Glauben, die Ehe werde lebenslang Bestand haben und der Schenker werde jedenfalls faktisch und wirtschaftlich an dem geschenkten Gegenstand partizipieren. Im Gegensatz zu einer echten Schenkung, die unentgeltlich erfolgt und bei der der Beschenkte über den Gegenstand frei und unabhängig vom Fortbestand der Ehe verfügen kann, handelt es sich bei Zuwendungen unter Ehegatten um sogenannte unbenannte Zuwendungen. Diese Zuwendungen sind stets zweckgebunden, denn der Zuwendende handelt in der Erwartung, dass das Geschenk in der Familie bleibt und er dieses weiterhin nutzt. Ob das Geschenkte nach Scheitern der Ehe erfolgreich zurückverlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um eine echte Schenkung oder aber um eine unbenannte Zuwendung zwischen Ehegatten handelt. Bei nichtehelichen Partnern ist eine Rückgewähr möglich, wenn der gemeinschaftsbezogenen Zuwendung die Erwartung zugrunde lag, die Lebensgemeinschaft werde Bestand haben.

Gerne prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall ein Rückgewähranspruch besteht. Bitte vereinbaren Sie mit Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Familienrecht, einen Besprechungstermin.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

Termin vereinbaren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

So finden Sie uns

Borgmann & Witting
Rechtsanwälte & Notarin


Berliner Straße 137
13467 Berlin
Tel.: +49 30 120 871 600
Fax: +49 30 400 092 60

Direkt anrufen: +49 30 120 871 600