Post vom Scheidungsanwalt – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Bei Post vom Familiengericht oder Scheidungsanwalt Ihres Ehepartners bitte unbedingt eigenen Rechtsanwalt aufsuchen!
Post vom Scheidungsanwalt und wie Sie hierauf reagieren!
Sofern Sie Post vom Anwalt Ihres Ehepartners oder des Familiengerichtes erhalten, sollten Sie dies keinesfalls ignorieren. Oft laufen Fristen und es drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile, sofern zu spät reagiert wird. Daher sollten Sie beim Erhalt von Anwaltspost oder des Gerichts auf jeden Fall einen versierten Anwalt, am Besten einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, um sich zu den einzelnen Fragestellungen beraten zu lassen. Gerade im Rahmen einer Scheidung gibt es viele regelungsbedürftige Punkte. So sollte zB geklärt werden, wer wem Unterhalt zahlt, was mit den während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften passiert und wie das gemeinsame Vermögen auseinanderzusetzen ist. Sind Kinder vorhanden muss im Einzelnen geklärt werden, ob und wer das Sorgerecht erhält und wie der Umgang geregelt wird.
Sofern Sie Post vom gegnerischen Anwalt oder vom Gericht erhalten haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.