Sonderkündigungsschutz – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Besonderer Schutz für bestimmte Personen: Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte, Behinderte, Schwangere und Mütter!
Der Sonderkündigungsschutz
Besondere Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz. Es gibt zahlreiche Gruppen, die durch das Gesetz besonders geschützt werden. Dieser besondere Schutz folgt entweder aus der Tätigkeit oder aus dem Arbeitnehmer selbst.
Betriebsratsmitglieder
Betriebsratsmitglieder können in der Regel nicht ordentlich gekündigt werden, vergleiche § 15 Abs. 1 KSchG. Lediglich die außergerichtliche, d.h. fristlose Kündigung wegen eines schweren Pflichtverstoßes (beispielsweise Diebstahl, Unterschlagung, Beleidigung etc.) bleibt möglich. Dieser besondere Schutz für Betrtiebsratsmitglieder ist auch erforderlich, da sie andernfalls nicht ohne Furcht vor Represalien ihrer Tätigkeit nachgehen könnten.
Behinderte
Schwerbehinderten und Gleichgestellte, die im Betrieb länger als 6 Monate beschäftigt sind, darf nur dann gekündigt werden, wenn das Integrationsamt im Vorhinein zugestimmt hat. Das Integrationsamt muss also vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber angehört werden. Das Integrationsamt prüft dann, ob die Kündigung wegen der Schwerbehinderung erfolgt. Ist dies der Fall, wird der Kündigung nicht zugestimmt.
Schwangere und Mütter
Schwangere und Mütter unterliegen einem besonders starken Kündigungsschutz. Schwangeren und Müttern kann bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Dies ergibt sich aus § 9 MuSchG. Zwar kann der Arbeitgeber auch hier im Vorhinein die Zustimmung von der Behörde verlangen. Im Allgemeinen wird diese jedoch nach unseren Erfahrungen von den Behörden nicht erteilt. Begründet wird dies mit dem besonderen Schutz des ungeborenen Lebens.
Bei einer Kündigung tätig werden!
Gehören Sie zu einer der vorgenannten Personengruppe? Dann sollten wir uns kennenlernen, denn es gibt dann gute Chancen, bereits aus diesem Grunde gegen Ihre Kündigung vorzugehen und Ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und würde mich freuen, Sie als Mandanten begrüßen zu können.