Chefarzt – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer erneuten Heirat ist unwirksam. Auch das Interesse des Arbeitnehmers ist zu beachten.
Keine Kündigung bei neuer Heirat
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem Chefarzt einer katholischen Klinik wegen einer erneuter Eheschließung nicht gekündigt werden darf. Begründet wird dies damit, dass sich der Arbeitnehmer zwar einen Loyalitätsverstoß zu Schulden hat kommen lassen, da dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht erhebliches Gewicht zukommt.
Interessen des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen
Allerdings ist nach Ansicht des Gerichts auch das Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen. Bei der vorzunehmenden Interessensabwägung hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere berücksichtigt, dass die Klinik ansonsten auch nicht und ausnahmelos auf die katholische Glaubens- und Sittenlehre besteht. So werden beispielsweise auch nicht katholische und wiederverheiratete Ärzte beschäftigt. Insofern – so das Bundesarbeitsgericht weiter – dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Richtige Entscheidung
Ich meine, dass dies eine absolut authentisch und richtige Entscheidung ist, da jede andere Sichtweise der Willkür freie Bahn lassen würde. Hierauf weist Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus Berlin hin.