Ältere Arbeitnehmer – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Es ist der Arbeitnehmer zu kündigen, den die Kündigung am wenigsten hart triftt. Aber: Ältere Arbeitnehmer können bei der Sozialauswahl bevorzugt werden!
Bevorzugung älterer Arbeitnehmer
Die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer einer gewissen Altersgruppe im Rahmen einer Kündigung ist gerechtfertigt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahren hatte der Arbeitgeber zur Sicherheit einer ausgewogenen Altersstruktur verschiedene Altersgruppen gebildet und innerhalb der Altersgruppen dann die Sozialauswahl durchgeführt. So hatte er Altersgruppen von 21 bis 30 Jahre, von 31 bis 40 Jahre und von 41 bis 50 sowie 51 bis 60 Jahre vorgenommen. Innerhalb dieser Gruppen hatte der Arbeitgeber dann die Sozialauswahl durchgeführt. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht anerkannt.
Ausgewogene Altersstruktur
Das Bundesarbeitsgericht ist der Ansicht, dass hierdurch die berufliche Eingliederung jüngerer Arbeitnehmer sichergestellt und ferner ältere Arbeitnehmer einer gewissen Altersstruktur angemessen geschützt werden. Dies alles dient dem politisch gewollten Ziel, eine Generationengerechtigkeit herzustellen und die Vielfalt im Bereich der Beschäftigung zu erhalten. Ich meine, dass diese Entscheidung im Ergebnis berechtigt ist und tatsächlich einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen sicherstellt. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.