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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Abmahnung und Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine ordnungsgemäße Abmahnung. Ist die Abmahnung fehlerhaft, kann sie die Kündigung zu Fall bringen.

Fehlerhafte Abmahnung…

Oftmals wird übersehen, daß durch formale Fehler in der Abmahnung die darauf gestützte Kündigung unwirksam wird. Arbeitgeber nehmen in eine Abmahnung oftmals mehrere Verstöße auf. Dies ist ein grober Fehler, da die gesamte Abmahnung unwirksam wird, wenn sich auch nur ein Verstoß nicht beweisen läßt oder zu Unrecht vom Arbeitgeber vorgeworfen wurde. Dies, d.h. Beweisprobleme liegen in der Praxis fast immer vor, da der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer in der Abmahnung gemachten Vorwürfe beweisen muß.

…führt zur unwirksamen Kündigung

Ist die Abmahnung dann nicht mehr gültig, hat dies auch Auswirkungen auf eine etwaige Kündigung. Abmahnungen werden in der Praxis sehr häufig nur deswegen ausgesprochen, um eine Kündigung vorzubereiten. Voraussetzung einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist eine wirksame Abmahnung. Wird die Abmahnung aus den beschriebenen formalen Gründen unwirksam, führt dies dazu, daß auch die auf ausgesprochen Kündigung unwirksam wird.

Meine Erfahrung macht Sie stark

Wie Sie sehen, gibt es viele Möglichkeiten gegen eine Abmahnung bzw. Kündigung vorzugehen. Lassen Sie sich daher qualifiziert beraten. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und stehe Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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