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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
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Scheidung und Einfamilienhaus – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin

Während der Trennung steht nur selten einem Ehegatten alleine das Haus zu. Nach der Trennung muß die wirtschaftliche Situation geprüft werden.

Viele Ehegatten machen ihre Entscheidung, sich vom Ehepartner zu trennen, davon abhängig, ob sie mit den gemeinsamen Kindern im Einfamilienhaus bzw. der Eigentumswohnung verbleiben können. Auch wenn eine räumliche Trennung sicherlich oft sinnvoll wäre, kann man nicht davon ausgehen, die Ehewohnung während der Trennungszeit zum alleinigen Nutzungsrecht zu erhalten. Es kommt darauf an, ob der Ehegatte ein schutzwürdiges Interesse daran hat, die Immobilie allein zu nutzen. Außerdem gilt es, eine unbillige Härte zu vermeiden, wobei insbesondere das Kindeswohl zu berücksichtigen ist. Die endgültige Nutzung nach erfolgter Ehescheidung hängt es davon ab, wer im Grundbuch eingetragen, also wer Eigentümer der Immobilie ist. Sofern beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen sind sollte überlegt werden, ob die Immobilie freihändig veräußert und der Erlös unter den Ehegatten aufgeteilt werden soll, ob ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten übernimmt oder ob das Haus zur Not versteigert wird. In allen Fällen muss berücksichtigt werden, ob und in welcher Höhe die Restverbindlichkeiten bei der finanzierenden Bank valutieren, da sich die Banken im Verkaufsfall nicht unerhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen lassen.

Aus diesem Grund ist es ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Daher sollten Sie sich bereits nach erfolgter Trennung an Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Familienrecht, wenden. Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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