Whistleblower – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Vorsicht Whistleblower: Bei ungerechtfertigten Vorwürfen kann dem Whistleblower die Kündigung drohen!
Whistleblower haben wenig Schutz
Das LAG Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine fristlose Kündigung eines Whistleblowers gerechtfertigt ist. Hintergrund des Falles war, dass der Arbeitnehmer unwahre Tatsachen behauptet hatte. Im Einzelnen hatte er behauptet, dass bei seinem Arbeitgeber an den technischen Sicherheitseinrichtungen der öffentlichen Verkehrsmittel manipuliert worden sei. Er ist dann zur Polizei gegangen und hat eine entsprechende Strafanzeige gestellt.
Vertrauensverhältnis ist erschüttert
Was in anderen Ländern nicht unüblich ist und keine negativen Sanktionen nach sich zieht, hat in dem betreffenden Fall zu einer fristlosen Kündigung geführt. Das LAG Köln sah nämlich das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dauerhaft gestört und hat die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung als gerechtfertigt angesehen. Man kann zu dem Urteil stehen wie man will. Sicher ist jedoch, dass das Urteil nicht die Bereitschaft der Arbeitnehmer zur Zivilcourage stärken wird. Sofern man mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn die Vorwürfe falsch oder nicht beweisbar sind, wird dies nicht dazu führen, dass die Anzeigebereitschaft von Missständen durch Arbeitnehmer gefördert wird.