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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
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Arten der Befristung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Es wird bei einer Befristung zwischen einer Befristung mit und ohne Sachgrund unterschieden. Aber was genau ist der Unterschied?

Befristung ohne Sachgrund

Ein Arbeitsverhältnis kann entweder mit oder ohne Sachgrund befristet werden. Die Befristung ohne Sachgrund ist für den Arbeitnehmer nachteilhaft, da der Arbeitgeber dann für die Befristung noch nicht einmal einen Grund benötigt. Der Arbeitgeber ist also völlig frei. Daher ist die sachgrundlose Befristung an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. So ist eine sachgrundlose Befristung beispielsweise nur bis zur Dauer von 2 Jahren möglich und es darf im Vorhinein zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer noch kein Arbeitsverhältnis bestanden haben.

Befristung mit Sachgrund

Sofern die Befristung länger als 2 Jahre dauern soll, müssen Arbeitgeber eine Befristung mit Sachgrund wählen. Dieser Sachgrund wird aber von den Arbeitsgerichten streng überprüft. Typische Beispiele für eine Befristung mit Sachgrund sind:

– der Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers besteht nur vorübergehend,
– die Befristung erfolgt zur Probe oder
– der Arbeitnehmer soll einen anderen Arbeitnehmer (Stichwort Schwangerschaftsvertretung) vertreten.

Meine Erfahrung macht Sie stark

Arbeitsgerichte sind bei der Überprüfung der von den Arbeitgebern behaupteten Sachgründe sehr streng und hinterfragen jede Kleinigkeit. Da komme ich ins Spiel. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit jahrelanger Erfahrung kenne ich die Tricks und weiß genau, wo ich anzusetzen habe. Es gibt daher oftmals gute Chancen, von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu gelangen.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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