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Kündigungsgrund: Alkoholkonsum auf der Arbeit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Die Kündigung wegen Alkohols läßt sich für den Arbeitgeber nur schwer begründen, da an eine derartige Kündigung hohe Anforderungen gestellt werden.

Kündigung wegen Alkohols

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Pflicht, seine Arbeitsfähigkeit weder durch privaten, noch im Betrieb vorgenommenen Alkoholgenuss zu beeinträchtigen. Verstößt ein Arbeitnehmer hiergegen, kann dies grundsätzlich die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Auch hierbei ist jedoch zu beachten, daß der Alkoholkonsum vom Arbeitgeber nachgewiesen werden muß. Dies ist in aller Regel für Arbeitgeber sehr schwierig.

Vorherige Abmahnung erforderlich

Darüber hinaus muß auch dem Abmahnungserfordernis Rechnung getragen worden. Eine Kündigung ist nur dann erforderlich (ultima ratio), wenn sie nicht durch mildere Maßnahmen zu vermeiden ist. Eine gegenüber der Kündigung mildere Maßnahme ist die Abmahnung durch den Arbeitgeber, im Rahmen derer der Arbeitgeber in für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbarer Art und Weise seine Beanstandungen hervorbringt (Dokumentationsfunktion) und damit deutlich den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfalle sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (Warnfunktion). Eine solche Abmahnung ist grundsätzlich auszusprechen.

Kündigung eines Alkoholikers

Bei einer Kündigung wegen Alkohols ist immer abzugrenzen, ob der Arbeitnehmer Alkoholiker oder Genußtrinker ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist Alkoholabhängigkeit eine Krankheit im medizinischen Sinne. Von krankhaftem Alkoholismus ist daher auszugehen, sofern infolge physischer oder psychischer Abhängigkeit gewohnheits- und übermäßiger Alkoholgenuss trotz besserer Einsicht nicht aufgegeben oder reduziert werden kann. Eine Kündigung wegen Pflichtverletzungen, die auf Alkoholabhängigkeit beruht, ist daher in der Regel rechtswidrig, da dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Pflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen ist. In einem solchen Fall kommt nur eine krankheitsbedingte und damit eine Kündigung aus personenbedingten Gründen in Betracht, für die strenge Maßstäbe gelten.

Unbedingt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bei einer Kündigung wegen Alkohols läßt sich erfahrungsgemäß viel machen, da es oftmals für den Arbeitgeber nicht hinreichend klar ist, ob Alkoholabhängigkeit vorliegt oder nicht. Außerdem befindet sich der Arbeitgeber in Beweisnot. Sollten Sie daher eine Kündigung wegen Alkohols erhalten haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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