Zugewinn und Insolvenzverfahren – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Zugewinnausgleich wird durch Insolvenzeröffnung nicht unterbrochen!
Das Oberlandesgericht Jena hat eine interessante Entscheidung getroffen. Danach soll die Folgesache Zugewinnausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens nicht durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Antragstellers unterbrochen werden. Zwar kann der künftige Zugewinnausgleichsanspruch bereits vor seiner Entstehung rechtshängig gemacht werden, gleichwohl ist er nicht pfändbar, da die Pfändung von der Übertragbarkeit der Forderung abhängig ist. Erst mit Beendigung des Güterstandes ist die Ausgleichsforderung übertragbar und damit pfändbar. Wir meinen, daß dies eine richtige Entscheidung ist.
Wir beschäftigen uns regelmäßig mit der Vermögensauseinandersetzung und Geltendmachung bzw. Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen im Rahmen der Trennung bzw. Ehescheidung. Sollten auch Sie Beratungsbedarf haben, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Familien- recht, jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.