Kann man wegen Alkoholkonsum gekündigt werden? – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Kündigung wegen Alkohol oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz ist nur selten gerechtfertigt!
Kündigung nur selten rechtmäßig
Wie ich gerade eben wieder beobachten musste, kommt es wegen Alkohols am Arbeitsplatz oftmals zu erheblichen Streitigkeiten. Ich habe schon mehrfach erlebt, dass Arbeitgeber ihrem Arbeitnehmer einfach das Arbeitsverhältnis kündigen wollten, da der Arbeitnehmer alkoholisiert am Arbeitsplatz erschienen ist. Sofern Sie hiervon betroffen sind, kann ich Ihnen nur dringend raten, die Hilfe eines versierten Anwalts, am besten eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen, der was von seinem Rechtsgebiet versteht. Gerade bei der Kündigung wegen Alkohols können durch eine geschickte Vorgehensweise die Arbeitnehmerrechte gewahrt werden.
Bei Alkoholismus: Keine Kündigung
Es ist nämlich so, dass die Rechtsprechung immer dann eine fristlose, d.h. verhaltensbedingte Kündigung wegen Alkohols nicht zulässt, sofern eine Alkoholabhängigkeit besteht. In einem derartigen Fall geht man davon aus, dass die Verletzung der Arbeitspflicht, mithin das alkoholisierte Erscheinen am Arbeitsplatz nicht vorwerfbar war. Allerdings gibt es auch hier für den Arbeitgeber Möglichkeiten, diesen aus seiner Sicht bestehenden Konflikt zu lösen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Vorhinein auf seine Sucht hingewiesen haben und ihm Hilfe bei der Bekämpfung seiner Erkrankung (d.h. seiner Sucht) angeboten haben. Nur in einem solchen Fall kann er unter Umständen eine personenbedingte Kündigung aussprechen.
Bitte zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
Da es bei einer Kündigung wegen Alkohols auf jede Einzelheit ankommt, sollte dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, sofern eine alkoholbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung!