Rechtsschutzversicherung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Wettbewerb wird härter: Rechtsschutzversicherungen wollen sich immer stärker ihrer Eintrittspflicht entziehen.
Rechtsschutzversicherungen und Kostendeckung
Leider wird der Ton zwischen Rechtsschutzversicherungen und Versicherungsnehmern immer rauer. Es ist mittlerweile so, dass Rechtsschutzversicherungen alle Hebel in Bewegung setzen, um eine Eintrittspflicht ihrerseits abzuwenden. Dies ist vielen Verbrauchern und Mandanten überhaupt nicht klar. Insbesondere betrifft dies das Arbeitsrecht, da im Arbeitsrecht oftmals relativ hohe Rechnungen anfallen, die dann von der Rechtsschutzversicherung beglichen werden muss. So werden die Rechtsschutzversicherungen immer kreativer, um eine Eintrittspflicht abzuwenden.
Selbstbeteiligung wird angepaßt
Mal werden gerichtliche Streitwertbeschlüsse schlicht ignoriert. Das andere Mal werden die Zahlungen verzögert oder es wird einfach auf Anfragen nicht reagiert. Hilft gar nichts, wird die Selbstbeteiligung des Mandanten einfach und ohne Vorankündigung auf 1.000,00 Euro heraufgesetzt; andernfalls wird mit Kündigung des Vertrags geprüft. Insbesondere ist dies bei Rechtsschutzversicherungen zu beobachten, die einige Jahre vorher die einschlägigen Vergleichstests gewonnen haben. Offensichtlich scheint es so zu sein, dass dann ein paar Jahre später die Zahlungspflicht der Rechtsschutzversicherung eintritt, die betreffenden Versicherungen sich übernommen haben und dann eben alle Register gezogen werden, um der Eintrittspflicht zu entgehen.
Gefährliche Entwicklung
Ich halte dies für eine bedenkliche Entwicklung, da so das Vertrauen in die Versicherungsbranche mehr und mehr ausgehöhlt wird. Am Ende wird es meines Erachtens dann vorallem ein Problem für die Rechtsschutzversicherungen selbst. Ohne Vertrauen lassen sich schwer Rechtsschutzversicherungspolicen verkaufen.