Schlecht- und Minderleistung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Schlechtleistung und Minderleistung des Arbeitnehmers rechtfertigen in der Regel keine Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage hat sehr gute Aussichten.
Schlechtleistung und Minderleistung
Viele Arbeitgeber wollen das Arbeitsverhältnis kündigen, sofern der Arbeitnehmer schlecht arbeitet oder schlicht zu wenig Leistung bringt. Dies ist aber in aller Regel nicht möglich. Hintergrund ist nämlich, dass im Arbeitsrecht ein sogenannter subjektiver Leistungsbegriff gilt. Es kommt eben auf die persönliche Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Arbeitnehmers an und nicht, ob ein objektiver Leistungswert vom Arbeitnehmer erreicht wird. Wir müssen feststellen, dass dies vielfach von Arbeitgebern verkannt wird. Es bestehen daher sehr gute Chancen gegen eine Kündigung wegen Schlechtleistung oder Minderleistung vorzugehen.
Kündigungsschutzklage hat sehr gute Erfolgsaussichten
Sind Sie Arbeitnehmer und haben Sie eine Kündigung wegen einer Schlechtleistung oder Minderleistung erhalten, sollten Sie sich auch umgehend von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, da die Chancen sehr gut stehen, hiergegen vorzugehen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit unserem Sekretariat einen Besprechungstermin. Dies muss jedoch recht zügig erfolgen, da gegen eine Kündigung nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach deren Zugang vorgegangen werden kann.