Müssen Überstunden Vergütet werden? – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Überstunden müssen vom Arbeitgeber vergütet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht viel Lohn gezahlt wird.
Überstunden müssen gezahlt werden
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neueren Entscheidung erkannt, dass Überstunden in der Regel zu vergüten sind. Hintergrund der Entscheidung war das Arbeitsverhältnis eines Lagerarbeiters, in dessen Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass er ohne besondere Vergütung zur Mehrarbeit verpflichtet ist. Tatsächlich leistete der Lagerarbeiter erhebliche Überstunden und machte diese dann gerichtlich geltend. Mit Erfolg!
Pauschale Überstundenabgeltung ist unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage im Ergebnis stattgegeben. Zunächst hält das Bundesarbeitsgericht den vereinbarten Ausschluss bezüglich der Überstundenvergütung für unwirksam. Darüber hinaus stellte sich dann die Frage, ob dem Arbeitnehmer die geltend gemachten Überstundenansprüche zustehen. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht mit dem Hinweis bejaht, dass der Arbeitnehmer zum einen kein herausgehobenes Entgelt bezieht und er infolgedessen eine objektive Erwartung hat, dass ihm geleistete Überstunden auch bezahlt werden.
Fazit
Ich meine, dass diese Entscheidung zu Recht ergangen ist. Wer als Arbeitgeber Überstunden anordnet, muss hierfür auch zahlen. Sollte auch Ihr Arbeitgeber die geleisteten Überstunden nicht zahlen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertrete Sie gerne.