Verschwiegenheitsklausel – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen zur Gehaltshöhe benachteiligen Arbeitnehmer und sind unwirksam.
Verschwiegenheitsklauseln sind unwirksam
In der Regel dürfte wohl davon auszugehen sein, dass Verschwiegenheitsklauseln zur Gehaltshöhe unwirksam sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern nunmehr festgestellt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über die Gehaltshöhe Verschwiegenheit zu wahren, und zwar auch gegenüber anderen Firmenangehörigen. Da der Arbeitnehmer sich hieran nicht hielt, sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung aus.
Unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat nunmehr entschieden, dass die ausgesprochene Abmahnung zu Unrecht erklärt wurde, da die betreffende Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist. Die Richter sind der Ansicht, dass die Verschwiegenheitsklausel den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt. Auch sei diese Klausel ein Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit, weil so auch automatisch die Mitteilung der Lohnhöhe an die Gewerkschaft verboten sei.
Eine richtige Entscheidung
Ich meine, dass die Entscheidung völlig zu Recht ergangen ist. Es muss wohl jedem Arbeitnehmer selbst überlassen bleiben, ob und mit wem er über die Höhe seines Gehaltes redet.