Herausgabe Dienstwagen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung muß der Dienstwagen herausgegeben werden!
Schlechte Nachrichten für alle Fahrer eines Dienstwagens. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Dienstwagen in der Regel nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes herausverlangt werden kann.
Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen erkrankt war und somit die gesetzliche Entgeltfortzahlungspflicht abgelaufen war. Der Arbeitgeber verlangte darauf hin den Dienstwagen heraus, wobei dieser dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen war.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise anerkannt. Begründet wird dies damit, dass nach Ablauf von 6 Wochen in der Regel die Entgeltfortzahlung endet und der Arbeitnehmer dann Krankengeld erhält. Da der Dienstwagen, auch wenn er zur privaten Nutzung überlassen wurde, als Gehaltsbestandteil angesehen wird, endet auch nach 6 Wochen die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer den Dienstwagen (als Gehaltsbestandteil) zur privaten Nutzung zu überlassen. Der Arbeitgeber kann daher den Dienstwagen herausverlangen.
Fazit:
Das Urteil ist besonders für Anwälte für Arbeitsrecht bzw. für Fachanwälte für Arbeitsrecht interessant. In Zukunft muss man also im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (in der Regel 6 Wochen) zur privaten Nutzung überlassen bleibt. Sofern dies nicht möglich ist oder nicht vereinbart werden soll, muss der Arbeitnehmer, sprich also der Mandant, darauf hingewiesen werden.