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Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Herausgabe Dienstwagen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung muß der Dienstwagen herausgegeben werden!

Schlechte Nachrichten für alle Fahrer eines Dienstwagens. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Dienstwagen in der Regel nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes herausverlangt werden kann.

Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen erkrankt war und somit die gesetzliche Entgeltfortzahlungspflicht abgelaufen war. Der Arbeitgeber verlangte darauf hin den Dienstwagen heraus, wobei dieser dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen war.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise anerkannt. Begründet wird dies damit, dass nach Ablauf von 6 Wochen in der Regel die Entgeltfortzahlung endet und der Arbeitnehmer dann Krankengeld erhält. Da der Dienstwagen, auch wenn er zur privaten Nutzung überlassen wurde, als Gehaltsbestandteil angesehen wird, endet auch nach 6 Wochen die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer den Dienstwagen (als Gehaltsbestandteil) zur privaten Nutzung zu überlassen. Der Arbeitgeber kann daher den Dienstwagen herausverlangen.

Fazit:

Das Urteil ist besonders für Anwälte für Arbeitsrecht bzw. für Fachanwälte für Arbeitsrecht interessant. In Zukunft muss man also im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (in der Regel 6 Wochen) zur privaten Nutzung überlassen bleibt. Sofern dies nicht möglich ist oder nicht vereinbart werden soll, muss der Arbeitnehmer, sprich also der Mandant, darauf hingewiesen werden.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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