Arbeit auf Abruf – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Bei der "Arbeit auf Abruf" kann der Arbeitnehmer auch dann Lohn geltend machen, wenn er nicht gearbeitet hat.
Arbeit auf Abruf
Oftmals wird in Arbeitsverträgen vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. In solchen Fällen spricht man von einer Arbeit auf Abruf. Was viele Arbeitgeber jedoch nicht wissen ist, dass eine Arbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart gilt, sofern die Dauer die wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist. Dies ergibt sich aus § 12 I S. 3 TzBfG. Vielen Arbeitgebern und auch Anwälten ist diese Norm unbekannt.
10 Stunden gelten als vereinbart
Dies wird für den Arbeitgeber immer dann zum Problem, wenn er den Arbeitnehmer über Jahre unterhalb dieser 10 Stundenschwelle pro Woche beschäftigt. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auch noch Jahre später die Bezahlung auf der Basis von 10 Stunden pro Woche verlangen. Ich hatte kürzlich eine Reihe derartiger Fälle, in denen im Arbeitsvertrag die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht vereinbart war. Der Arbeitgeber hat nicht schlecht gestaunt, als wir den Differenzlohn der letzten drei Jahre eingeklagt haben und der Arbeitgeber entsprechend verurteilt wurde.
Unbedingt zum Rechtsanwalt
Sofern Sie einen Arbeitsvertrag auf Abruf haben, sollten Sie prüfen, ob die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt ist. Sofern dies nicht der Fall ist, stehen die Chancen relativ gut, mit Verweis auf § 12 Abs. 1, S.3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) entsprechende Nachforderungen zu stellen. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertrete Sie gerne.