Festsetzung der Abfindung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Nur in Ausnahmefällen wird die Abfindung durch das Arbeitsgericht festgesetzt. In aller Regel ist eine gute Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen.
Abfindung durch Verhandlungen
Sofern ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat und hiergegen vorgehen will, muss er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Dies in § 4 Kündigungsschutzgesetz so geregelt. Eine direkte Klage auf eine Abfindung ist in der Regel nicht möglich. Eine gute Abfindung ist vielmehr das Ergebnis von Verhandlungen im Rahmen des Kündigungsschutzprozeßes.
Abfindung durch gerichtliche Festsetzung
Allerdings kann das Gericht in bestimmten Fällen auch eine Abfindung festsetzen. Dies ist § 9 Kündigungsschutzgesetz geregelt. Sofern das Gericht nämlich feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist und es gleichzeitig dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Dies kommt häufig dann zum Tragen, sofern der Arbeitnehmer im Vorhinein gemobbt wurde und ihm gleichzeitig vom Arbeitgeber eine Kündigung gegenüber ausgesprochen wurde.
Bei Kündigung direkt zum Anwalt
Wie auch dieses Beispiel zeigt, gibt es im Arbeitsrecht erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, sofern tatsächlich eine Kündigung ausgesprochen wird. Sofern Sie hiervon betroffen sind, können wir Ihnen nur dringend raten, sich in qualifizierte anwaltliche Beratung zu begeben. Gerne stehen wir Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.