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Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Betriebsratsanhörung und Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde!

Der Betriebsrat muss nach § 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber angehört werden. Erfolgt die Anhörung nicht oder ist sie fehlerhaft, ist die ausgesprochene Kündigung dann automatisch unwirksam.

Fehlerhafte Betriebsratsanhörung

Aus Sicht des Arbeitgebers gibt es bei der Anhörung des Betriebsrates ein erhebliches Fehlerpotential. Die Erfahrung zeigt, dass ca. ein Drittel aller Betriebsratsanhörungen in Kündigungsschutzprozessen fehlerhaft sind. Es lohnt sich daher im besonderen Maße, auf die Betriebsratsanhörung ein besonderes Auge zu werfen, da die Arbeitsgerichte besonders streng sind. Die Betriebsratsanhörung muss wirklich alles enthalten, was den Betriebsrat interessieren könnte.

Entscheidung des Betriebsrates

Ob und wie sich der Betriebsrat entscheidet, ist für die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung ziemlich gleichgültig. Die Zustimmung oder Ablehnung der Kündigung durch den Betriebsrat hat keinen direkten Einfluss auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Da der Betriebsrat nichts gegen die Kündigung ausrichten kann, soll er wenigstens vollumfänglich im Bilde sein, was mit „seinem“ Arbeitnehmer geschieht. Aus diesem Grunde heraus muss die Betriebsratsanhörung absolut korrekt sein. Etwaige Unrichtigkeiten – und seien sie auch noch so klein – führen zur Unwirksamkeit der Kündigung und somit zum Gewinn der Kündigungsschutzklage.

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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