Urlaub – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Anspruch auf Urlaub, die verschiedenen Arten des Urlaubs, die Urlaubsgewährung und der gesetzliche Mindesturlaub.
Im Arbeitsrecht wird zwischen Erholungsurlaub, Bildungsurlaub und Sonderurlaub unterschieden. Grundlage für den Erholungsurlaub ist des Bundesurlaubsgesetz.
Welche Mindestdauer für Urlaub ist gesetzlich festgelegt?
Das Bundesurlaubsgesetz legt auch die Dauer des Mindesturlaubs fest. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt ausgehend von einer 6-Tages-Woche 24 Werktage, was unter Berücksichtigung einer 5-Tage-Arbeitswoche 20 Arbeitstagen entspricht. Kraft Gesetz muss also jeder Arbeitnehmer in den Genuss von mindestens 4 Wochen Urlaub im Jahr kommen. Tarifvertraglich bzw. einzelvertraglich werden jedoch erheblich längere Urlaubszeiten vereinbart. Ein neu in den Betrieb eingetretener Arbeitnehmer hat erstmalig einen Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden hat. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass auch während des Urlaubs ein Erholungseffekt eintritt und der Urlaub nicht über das gesamte Jahr hinaus zersplittert wird. In der betrieblichen Praxis wird hiervon jedoch oftmals abgewichen, da längere als zwei zusammenhängende Urlaubswochen selten gewährt und beansprucht werden. Nach dem Bundesurlaubsgesetz kann der Urlaub allerdings auch teilweise gewährt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, sofern die 6monatige Wartezeit noch nicht erfüllt ist, d.h. der volle Urlaubsanspruch noch nicht erhoben wurde. In derartigen Fällen wird der Urlaub gezwölftelt, d.h. pro vollendetem Monat steht dem Arbeitnehmer dann 1/12 des Jahresurlaubs zu.
Nach welchen Kriterien wird der Urlaub festgelegt?
Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt es oftmals zum Streit, zu welchem Zeitpunkt der Urlaub zu gewähren ist. Gemäß des Bundesurlaubsgesetzes hat der Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen oder dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Hat der Arbeitgeber den Urlaub einmal gewährt, kann er diesen in der Regel nicht mehr widerrufen. Selbst betriebliche Gründe können in der Regel nicht zu einem Widerruf des Urlaubs führen, da sich der Arbeitgeber auf Personalengpässe in der Urlaubszeit hätte einstellen können. Eine Verlegung des Urlaubs kann daher in der Regel nur einvernehmlich erfolgen.
Welchen Anspruch hat der Arbeitnehmer während des Urlaubs?
Der Arbeitgeber hat während des Urlaubs dem Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt zu zahlen. Dies erfolgt bei Angestellten dadurch, dass der vereinbarte Lohn einfach weiter gezahlt wird. In bestimmten tariflich gebundenen Bereichen existieren Urlaubskassen, die für die Zahlung des Urlaubsentgeltes verantwortlich sind. Die Urlaubskassen werden durch Pflichtbeiträge der Arbeitgeber getragen. Der Urlaub muss grundsätzlich in Natura genommen werden. Eine Abgeltung des Urlaubs ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich. In der Praxis kann daher der Urlaub nur dann abgegolten werden, wenn und soweit er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Sofern der Arbeitgeber sich weigert, den Urlaub zu gewähren, muss dies notfalls auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
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