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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Das Behindertentestament – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin

Das Einsetzen eines behinderten Kindes zum Vorerben und den Heimträger zum Nacherben mittels Testament ist zulässig!

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.10.2011 (IV ZB 33/10) ausführlich zu einem in der Praxis besonders wichtigen Fall Stellung genommen. Hintergrund des Falles ist, dass Eltern ihr behindertes Kind zum Vorerben und den Heimträger zum Nacherben einsetzen. Nach Ansicht des BGH ist ein solches Testament nicht nach § 14 Abs. 1 HeimG und § 134 BGB unwirksam, wenn der Heimträger erst nach dem Tod des Erblassers von der letztwilligen Verfügung erfährt. Für den BGH war entscheidend, dass das Testament nach dem Tode des Erblassers nicht mehr geändert werden kann und daher noch zu Lebzeiten des Heimbewohners – also vor Eintritt des Nacherbfalls – nicht zu einer Vorzugsbehandlung des Vorerben führen wird. Die Praxis wird diese „stille Variante“ wieder verwenden und nicht mehr um eine Ausnahmegenehmigung nachsuchen, durch die der Heimträger im Verfahren Kenntnis vom Testament erlangt. Wir gehen auch davon aus, dass das Urteil in gleicher Weise für Nachfolgevorschriften in den Landesheimgesetzen gilt. Angesichts der wechselhaften Rechtsprechung empfehlen wir jedoch unbedingt die Einsetzung eines Ersatznacherben.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie doch einfach mit unserer Fachanwältin für Erbrecht, Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, einen persönlichen Besprechungstermin.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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