Krankheit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die Kündigung während der Krankheit ist von einer Kündigung wegen der Krankheit zu unterscheiden. Krankheit schützt nicht vor Zustellung einer Kündigung.
Kündigung während Krankheit
Ein sehr weit verbreiteter Irrtum ist, daß einem Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) nicht die Kündigung gegenüber ausgesprochen werden kann. Grundsätzlich gilt, daß ein Arbeitsverhältnis auch dann gekündigt werden kann, sofern der Arbeitnehmer erkrankt ist, d.h. Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Ließe man etwas anderes zu, hätte dies zur Folge, daß der Arbeitnehmer zumindest teilweise “steuern” könnte, ob ihm gekündigt werden kann oder nicht. Um dies zu verhindern, läßt die Rechtsprechung uneingeschränkt auch eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) zu.
Keine Kündigung wegen Krankheit
Eine andere Frage ist jedoch, ob wegen einer Krankheit gekündigt werden darf. Hierzu hat die Rechtsprechung zu Recht hohe Hürden aufgestellt, d.h. eine Kündigung wegen einer Krankheit ist aus Sichtweise eines Arbeitgebers sehr schwer zu begründen, sofern das Kündigungsschutzgesetz gilt. Da der Arbeitgeber aber beim Eingreifen des Kündigungsschutzgesetzes einen Kündigungsgrund benötigt, haben Klagen gegen eine Kündigung wegen Krankheit in aller Regel gute Erfolgsausssichten.