Weisungsrecht – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Arbeitgeber legt mit Hilfe des Weisungsrechts (Direktionsrecht) den Arbeitsort, die Lage der Arbeitszeit und die Tätigkeit fest.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
Im Arbeitsvertrag werden lediglich Art und Umfang der Tätigkeit grob festgelegt. Die Einzelheiten bezüglich der zu erbringenden Arbeitsleistung sind im Arbeitsvertrag aber nicht festgehalten. Um die Arbeitsleistung konkret bestimmen zu können, steht dem Arbeitgeber das Weisungsrecht oder auch Direktionsrecht genannt zu. Dabei gilt, je weniger im Arbeitsvertrag konkret geregelt ist, desto größer ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Abgrenzung zur Änderungskündigung
Das Direktionsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber den Ort, die Tätigkeit und die Lage der Arbeitszeit festzulegen. All dies ist vom Direktionsrecht umfaßt. Will der Arbeitgeber dagegen die Stundenanzahl verringern oder erhöhen bzw. das Arbeitsentgelt kürzen, ist dies nicht mehr vom Direktionsrecht umfaßt. Dies ist nur im Wege der Änderungskündigung möglich.
Ich berate Sie gerne
Greift Ihr Arbeitgeber in Ihr Arbeitsverhältnis ein? Will er die Anzahl der Arbeitsstunden verringern oder Ihren Lohn kürzen? Dann sollten wir uns kennenlernen. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsercht und stehe Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.