Beleidigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Bei einer Kündigung wegen einer Beleidigung ist es entscheidend, wem gegenüber die Beleidigung erklärt wurde!
Beleidigung als Kündigungsgrund?
Eine in meiner anwaltlichen Praxis recht häufig vorkommende Frage ist, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber wegen einer Beleidigung des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis kündigen darf. Dabei kommt es darauf an, wem gegenüber die Beleidigung erklärt wurde.
Beleidigung gegenüber Arbeitgeber
Eine bewußte und gewollte schwere Beleidigung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber kann eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Entscheidend ist natürlich auch in derartigen Fällen der jeweilige Einzelfall und insbesondere die Branche, in der der Arbeitnehmer tätig ist. Dass beispielsweise in der Baubranche ein rüder Umgangston herscht, dürfte allgemein bekannt sein, so daß eine Beleidigung in der Baubranche anders zu bewerten ist, als in anderen Branchen.
Beleidigung des Arbeitgebers unter Kollegen
Sofern Beleidigungen im Kollegenkreis erfolgen und in der sicheren Erwartung abgegeben werden, dass sie nicht über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinausgehen, genießen solche Gespräche einen Vertrauensschutz, da sie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Deratige Beleidigungen rechtfertigen daher keine Kündigung. Begründet wird dies damit, dass allein durch das kollegiale Gespräch noch keine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vorliegt, da das Gespräch gerade nicht „zu Ohren des Arbeitgebers“ gelangen sollte.
Beleidigung nach Provokation des Arbeitnehmers?
Auch in einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, da bei einer „provozierten Beleidigung“ nicht von einem Verhalten auszugehen ist, welches eine Kündigung rechtfertigt. Schließlich trägt der Arbeitgeber bei einer gezielten Provokation eine Mitschuld an der späteren Beleidigung.