Befristungen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Das Befristungsrecht unterliegt der Mißbrauchskontrolle. Spätestens nach 11 Jahren und 13 Befristungen wird ein Mißbrauch der Befristung angenommen!
Rechtsmißbräuchliche Befristung…
Ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist es, daß auch Befristungen der Mißbrauchskontrolle unterliegen. Wird immer wieder eine neue Befristung abgeschlossen, nimmt die Rechtsprechung ab einem gewissen Zeitpunkt die mißbräuchliche Verwendung des Befristungsrechts und damit die Unwirksamkeit der Befristung an. In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurden mit der Arbeitnehmerin in einem Zeitraum von mehr als 11 Jahren insgesamt 13 Befristungen geschlossen. Das Bundesarbeitsgericht hat daher entschieden, dass der Arbeitgeber das Befristungsrecht rechtsmissbräuchlich ausgenutzt hat.
…führt zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag
Das Bundesarbeitsgericht ging in seinem Urteil sogar noch einen Schritt weiter und sah den Rechtsmissbrauch als indiziert an. Folge war, daß die Arbeitnehmerin sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befand, d.h. das Arbeitsverhältnis wurde entfristet. Dagegen hat jedoch das Bundesarbeitsgericht in einem anderen Urteil einen Rechtsmissbrauch verneint. In diesem Fall musste der Kläger in einem Zeitraum von 7 Jahren insgesamt 4 befristete Arbeitsverhältnisse unterzeichnen, was jedoch nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts unzweifelhaft möglich ist.
Ich helfe Ihnen!
Die beiden Urteile zeigen wieder einmal, dass es beim Befristungsrecht auf jeden Einzelfall ankommt. Sollten Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne für eine Beratung und für eine erste Einschätzung der Rechtslage zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.