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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Sonderregelungen im Arbeitsrecht – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gibt es für Arbeitnehmer ein Privileg: Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten unabhängig vom Ausgang!

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten

Bei den Kosten gibt es im Arbeitsrecht eine Besonderheit. Normalerweise verhält es sich so, dass im gerichtlichen Verfahren derjenigen Partei, die verloren hat, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Mit anderen Worten: Der Verlierer muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits zahlen. Im Arbeitsrecht gilt jedoch die Besonderheit, dass in der I. Instanz jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt, und zwar unabhängig von der Frage, wie der Rechtsstreit ausgeht.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens

Dies wurde vom Gesetzgeber schon vor geraumer Zeit in das Gesetz aufgenommen. Hintergrund war, dass man den Arbeitnehmern die Angst nehmen wollte, eine Klage zu erheben und dann – im Falle des Verlierens – auch noch den Anwalt des Arbeitgebers bezahlen zu müssen. Daher hat man entschieden, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seine eigenen Kosten trägt, und zwar unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Diese Spezialregelung hat also zur Folge, dass im Arbeitsrecht in der ersten Instanz jeder seine eigenen Kosten trägt.

Ich stehe an Ihrer Seite

Sofern Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, vertrete ich Sie gerne. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bitte vereinbaren Sie mit meinem Sekretariat einen persönlichen Besprechungstermin.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

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So finden Sie uns

Borgmann & Witting
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