Sonderregelungen im Arbeitsrecht – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gibt es für Arbeitnehmer ein Privileg: Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten unabhängig vom Ausgang!
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten
Bei den Kosten gibt es im Arbeitsrecht eine Besonderheit. Normalerweise verhält es sich so, dass im gerichtlichen Verfahren derjenigen Partei, die verloren hat, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Mit anderen Worten: Der Verlierer muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits zahlen. Im Arbeitsrecht gilt jedoch die Besonderheit, dass in der I. Instanz jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt, und zwar unabhängig von der Frage, wie der Rechtsstreit ausgeht.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
Dies wurde vom Gesetzgeber schon vor geraumer Zeit in das Gesetz aufgenommen. Hintergrund war, dass man den Arbeitnehmern die Angst nehmen wollte, eine Klage zu erheben und dann – im Falle des Verlierens – auch noch den Anwalt des Arbeitgebers bezahlen zu müssen. Daher hat man entschieden, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seine eigenen Kosten trägt, und zwar unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Diese Spezialregelung hat also zur Folge, dass im Arbeitsrecht in der ersten Instanz jeder seine eigenen Kosten trägt.
Ich stehe an Ihrer Seite
Sofern Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, vertrete ich Sie gerne. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bitte vereinbaren Sie mit meinem Sekretariat einen persönlichen Besprechungstermin.