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Abänderung des Testaments – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin

Die Abänderung eines gemeinschaftlichen Testamentes bleibt möglich, wenn der Schlusserbe nicht eindeutig bestimmt wird!

OLG München: Abänderung eines Testamentes durch den überlebenden Ehegatten

Haben zwei Ehegatten im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testamentes lediglich für den Fall des zeitgleichen Ablebens einen Schlusserben bestimmt, ist der überlebende Ehepartner an diese Erbeinsetzung nicht gebunden. Dies hat zwischenzeitlich das Oberlandesgericht München entschieden. 

In dem Fall hatte der Ehegatte seine Ehefrau um mehrere Jahre überlebt. Im Rahmen eines gemeinsamen Testamentes hatten die Eheleute festgelegt, dass der überlebende Ehegatte allein und bei gleichzeitigem Ableben eine Verwandte der Ehefrau Erbin sein sollte. Der überlebende Ehegatte hatte jedoch im Nachhinein seinen Bruder als Alleinerbe im Rahmen eines neuen Testamentes eingesetzt. Als der Ehemann verstarb, stritten sein Bruder und die Verwandte der Ehefrau über das Erbrecht. Das Oberlandesgericht München hat dem Bruder des überlebenden Ehegatten Recht gegeben, da vorliegend nicht von einem gleichzeitigen Ableben auszugehen war. Zwar sei von einem gleichzeitigen Ableben auch dann auszugehen, wenn die Eheleute in einem kurzen Zeitraum hintereinander versterben würden. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn der eine Ehegatte den anderen für mehrere Jahre überleben würde. 

Wir halten diese Entscheidung für nachvollziehbar. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Fragen des Erbrechts eine Beratung wünschen, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Erbrecht, jederzeit gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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