Abänderung des Testaments – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Die Abänderung eines gemeinschaftlichen Testamentes bleibt möglich, wenn der Schlusserbe nicht eindeutig bestimmt wird!
OLG München: Abänderung eines Testamentes durch den überlebenden Ehegatten
Haben zwei Ehegatten im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testamentes lediglich für den Fall des zeitgleichen Ablebens einen Schlusserben bestimmt, ist der überlebende Ehepartner an diese Erbeinsetzung nicht gebunden. Dies hat zwischenzeitlich das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem Fall hatte der Ehegatte seine Ehefrau um mehrere Jahre überlebt. Im Rahmen eines gemeinsamen Testamentes hatten die Eheleute festgelegt, dass der überlebende Ehegatte allein und bei gleichzeitigem Ableben eine Verwandte der Ehefrau Erbin sein sollte. Der überlebende Ehegatte hatte jedoch im Nachhinein seinen Bruder als Alleinerbe im Rahmen eines neuen Testamentes eingesetzt. Als der Ehemann verstarb, stritten sein Bruder und die Verwandte der Ehefrau über das Erbrecht. Das Oberlandesgericht München hat dem Bruder des überlebenden Ehegatten Recht gegeben, da vorliegend nicht von einem gleichzeitigen Ableben auszugehen war. Zwar sei von einem gleichzeitigen Ableben auch dann auszugehen, wenn die Eheleute in einem kurzen Zeitraum hintereinander versterben würden. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn der eine Ehegatte den anderen für mehrere Jahre überleben würde.
Wir halten diese Entscheidung für nachvollziehbar. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Fragen des Erbrechts eine Beratung wünschen, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Erbrecht, jederzeit gerne zur Verfügung.