Drogenkonsum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Vorsicht bei Drogenkonsum: Bei Drogenkonsum kann der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers verweigern!
Kündigung unwirksam
Einen beinahe kuriosen Fall hatte kürzlich das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden. Hintergrund des Falles war, dass das Gericht eine ausgesprochene Kündigung für rechtswidrig hielt. Die Kündigung des Arbeitgebers war damit unwirksam. Gleichzeitig entschied das Gericht jedoch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigen muss und dies mit dem Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer regelmäßig Drogen konsumiere.
Bei Drogenkonsum trotzdem kein Lohn
Da der Arbeitnehmer in einem sicherheitsrelevanten Bereich als Gleisbauer tätig war, könne die Weiterbeschäftigung eines Drogenabhängigen nicht verantwortet werden. Im Ergebnis dürfte dies wohl eine richtige Entscheidung sein, denn schließlich geht die Sicherheit der Allgemeinheit vor. Sofern Sie hiervon oder von einem gleichartigen Problem betroffen sind, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit Herrn Rechtsanwalt Witting, Fachanwalt für Arbeitsrecht, einen persönlichen Besprechungstermin.