Pflichtteil – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Erbanspruch, der immer dann eingreift, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung einen nahen Angehörigen von der Erbfolge nach seinem Tod ausgeschlossen hat.
Wurden Sie vom Erbe ausgeschlossen? Fühlen Sie sich in Bezug auf Ihr Erbe ungerecht behandelt? Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abläufe und/oder künftigen Entscheidungen? Sind Sie sich unsicher, ob Anspruch auf einen Pflichtteil besteht? Oder meldet sich ein Pflichtteilsberechtigter erst viele Jahre nach dem Erbfall bei Ihnen?
Für die Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen bin ich als Fachanwältin für Erbrecht zuständig. Im Gespräch mit Ihnen geht es zunächst um die Klärung der Situation: Wie sind die familiären Gegebenheiten, wo stehen Sie in diesem Umfeld, welche Ansprüche haben Sie? Sehr konsequent setzen wir Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Selbstverständlich richten wir unser Augenmerk auch auf Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Wir kümmern uns um Lebensversicherungen und weitere Werte, die bei der Pfichtteilsberechnung zu berücksichtigen sind. Wir helfen Ihnen, möglichst schnell zu einer guten Lösung zu finden.