iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!
Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Mobbing – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Mobbing ist in der heutigen Arbeitswelt leider weit verbreitet. Es gibt aber für jeden Arbeitnehmer gute Möglichkeiten gegen Mobbing vorzugehen.

Was ist Mobbing?

Mobbing bedeutet ins Deutsche übersetzt nichts anderes als jemanden anpöbeln bzw. angreifen. Sofern das Wort Mobbing im arbeitsrechtlichen Zusammenhang gebraucht wird, wird hierunter ein gezielter Psychoterror am Arbeitsplatz verstanden, der das Ziel hat, den Arbeitnehmer aus dem Betrieb herauszuekeln. Der deutsche Gesetzgeber hat für das Phänomen Mobbing, welches in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, keine eigene Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, d.h. es gibt kein „Antimobbinggesetz".

Warum ist Mobbing schwer zu erfassen?

Leider tut sich die Rechtsprechung sehr schwer, das Mobbing zu erfassen. Dies hat mehrere Gründe. Mobbing ist nur sehr schwer justiziabel. Was für den einen Kritik ist, ist für den anderen schon Mobbing. Im Übrigen kann gerechtfertigte Kritik schon durch wenige Nuancen in Mobbing umschlagen, beispielsweise durch den Tonfall bzw. das Weglassen einzelner Höflichkeitsformeln. Da sich das Mobbing gerade im zwischenmenschlichen Bereich abspielt, sind oft keine bzw. nur parteiische Zeugen vorhanden. Gerade deswegen ist es besonders wichtig, bereits in einem frühen Stadium Beweise zu sichern bzw. sich qualifiziert beraten zu lassen.

Welche Ausdrucksformen hat Mobbing?

Gegen Mobbing sollte unbedingt vorgegangen werden, da es beim Arbeitnehmer zu ernsthaften und dauerhaften Erkrankungen führen kann. Aber auch Arbeitgeber sollten es unter keinen Umständen hinnehmen, sofern in ihrem Betrieb gemobbt wird. Mobbing zerstört nicht nur das Vertrauen der betroffenen Mitarbeiter, sondern auch das der anderen Mitarbeiter in den Arbeitgeber.

Folgende Begehungsformen sind denkbar:

  • Tätlichkeiten,
  • (sexuelle) Belästigungen,
  • üble Nachreden bzw. Beleidigungen,
  • Versetzungen,
  • Abmahnungen,
  • Kündigungen.

Es ist aber auch möglich, dass Mobbing durch eher subtilere Handlungen seitens des Arbeitgebers bzw. seiner Vertreter zum Ausdruck kommt. So sind folgende Tatbestände denkbar:

  • Diskriminierung,
  • soziale Isolation,
  • Missachtung der gewöhnlichen Höflichkeitsform,
  • Verweigerung jeglicher kollegialer Hilfen,
  • kleinlichste Kontrolle der Arbeitsergebnisse.

Sofern der Arbeitgeber bzw. seine Vertreter das Mobbing hinter derartigen Verhaltensweisen „verstecken", ist die Situation komplizierter, da in derartigen Fällen besonders genau dokumentiert werden muss, worin das Mobbing des Arbeitgebers konkret liegt.

Wie kann gegen Mobbing vorgegangen werden?

Sofern der Arbeitnehmer gemobbt wird, stehen dem Arbeitnehmer umfängliche Rechte zu. Hierzu zählen:

  • der Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren,
  • er Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer vor dem Mobbing der Vorgesetzten bzw. der Kollegen schützt,
  • der Arbeitnehmer kann verlangen, dass die mobbenden Kollegen/Vorgesetzten abgemahnt bzw. gekündigt werden,
  • der Arbeitnehmer kann sowohl die Kollegen/Vorgesetzten als auch den Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch nehmen und die Kollegen/Vorgesetzten auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Ferner besteht ein Schmerzensgeldanspruch, sofern der Arbeitnehmer aufgrund des Mobbings erkrankt. Dieses Schmerzensgeld wird von der Rechtsprechung meist in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt.
  • sofern der Arbeitnehmer selbst gemäß § 626 BGB aufgrund der Mobbingattacken außerordentlich kündigen musste, hat er gegenüber dem Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch gemäß § 628 BGB.

Werden Sie gemobbt?

Sofern Sie gemobbt werden, sollte Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Ich rate Ihnen daher, sich in die fachkundige Beratung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht zu begeben. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

Termin vereinbaren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

So finden Sie uns

Borgmann & Witting
Rechtsanwälte & Notarin


Berliner Straße 137
13467 Berlin
Tel.: +49 30 120 871 600
Fax: +49 30 400 092 60

Direkt anrufen: +49 30 120 871 600