Mobbing – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Mobbing ist in der heutigen Arbeitswelt leider weit verbreitet. Es gibt aber für jeden Arbeitnehmer gute Möglichkeiten gegen Mobbing vorzugehen.
Was ist Mobbing?
Mobbing bedeutet ins Deutsche übersetzt nichts anderes als jemanden anpöbeln bzw. angreifen. Sofern das Wort Mobbing im arbeitsrechtlichen Zusammenhang gebraucht wird, wird hierunter ein gezielter Psychoterror am Arbeitsplatz verstanden, der das Ziel hat, den Arbeitnehmer aus dem Betrieb herauszuekeln. Der deutsche Gesetzgeber hat für das Phänomen Mobbing, welches in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, keine eigene Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, d.h. es gibt kein „Antimobbinggesetz".
Warum ist Mobbing schwer zu erfassen?
Leider tut sich die Rechtsprechung sehr schwer, das Mobbing zu erfassen. Dies hat mehrere Gründe. Mobbing ist nur sehr schwer justiziabel. Was für den einen Kritik ist, ist für den anderen schon Mobbing. Im Übrigen kann gerechtfertigte Kritik schon durch wenige Nuancen in Mobbing umschlagen, beispielsweise durch den Tonfall bzw. das Weglassen einzelner Höflichkeitsformeln. Da sich das Mobbing gerade im zwischenmenschlichen Bereich abspielt, sind oft keine bzw. nur parteiische Zeugen vorhanden. Gerade deswegen ist es besonders wichtig, bereits in einem frühen Stadium Beweise zu sichern bzw. sich qualifiziert beraten zu lassen.
Welche Ausdrucksformen hat Mobbing?
Gegen Mobbing sollte unbedingt vorgegangen werden, da es beim Arbeitnehmer zu ernsthaften und dauerhaften Erkrankungen führen kann. Aber auch Arbeitgeber sollten es unter keinen Umständen hinnehmen, sofern in ihrem Betrieb gemobbt wird. Mobbing zerstört nicht nur das Vertrauen der betroffenen Mitarbeiter, sondern auch das der anderen Mitarbeiter in den Arbeitgeber.
Folgende Begehungsformen sind denkbar:
- Tätlichkeiten,
- (sexuelle) Belästigungen,
- üble Nachreden bzw. Beleidigungen,
- Versetzungen,
- Abmahnungen,
- Kündigungen.
Es ist aber auch möglich, dass Mobbing durch eher subtilere Handlungen seitens des Arbeitgebers bzw. seiner Vertreter zum Ausdruck kommt. So sind folgende Tatbestände denkbar:
- Diskriminierung,
- soziale Isolation,
- Missachtung der gewöhnlichen Höflichkeitsform,
- Verweigerung jeglicher kollegialer Hilfen,
- kleinlichste Kontrolle der Arbeitsergebnisse.
Sofern der Arbeitgeber bzw. seine Vertreter das Mobbing hinter derartigen Verhaltensweisen „verstecken", ist die Situation komplizierter, da in derartigen Fällen besonders genau dokumentiert werden muss, worin das Mobbing des Arbeitgebers konkret liegt.
Wie kann gegen Mobbing vorgegangen werden?
Sofern der Arbeitnehmer gemobbt wird, stehen dem Arbeitnehmer umfängliche Rechte zu. Hierzu zählen:
- der Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren,
- er Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer vor dem Mobbing der Vorgesetzten bzw. der Kollegen schützt,
- der Arbeitnehmer kann verlangen, dass die mobbenden Kollegen/Vorgesetzten abgemahnt bzw. gekündigt werden,
- der Arbeitnehmer kann sowohl die Kollegen/Vorgesetzten als auch den Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch nehmen und die Kollegen/Vorgesetzten auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Ferner besteht ein Schmerzensgeldanspruch, sofern der Arbeitnehmer aufgrund des Mobbings erkrankt. Dieses Schmerzensgeld wird von der Rechtsprechung meist in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt.
- sofern der Arbeitnehmer selbst gemäß § 626 BGB aufgrund der Mobbingattacken außerordentlich kündigen musste, hat er gegenüber dem Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch gemäß § 628 BGB.
Werden Sie gemobbt?
Sofern Sie gemobbt werden, sollte Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Ich rate Ihnen daher, sich in die fachkundige Beratung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht zu begeben. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.