Kündigungsschutzklage bei Befristung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Vorsicht beim Erhalt einer Kündigung während einer Befristung: Auch bei einer Befristung muß fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben werden!
Kündigung bei Befristung
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss im Fall einer Kündigung ebenfalls eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Ausgangspunkt der Entscheidung des BAG war, dass der Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt hatte, und zwar vor dem vereinbarten Befristungsende. Man könnte meinen, soweit erstmal nichts Ungewöhnliches. Oftmals unbekannt ist aber, dass gem. § 15 Abs. III TzBfG grundsätzlich eine ordentliche Kündigung vor dem Ablauf der vereinbarten Befristung nicht möglich ist, es sei denn, etwas anders ist vereinbart oder ergibt sich aus einem (anwendbaren) Tarifvertrag. So lag der Fall hier: Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung war im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag nicht vereinbart.
Kündigungsschutzklage auch während der Befristung
Es stellte sich also die Frage, ob gegen eine solche, offensichtlich unwirksame Kündigung überhaupt Klage erhoben werden muss und ob hierbei die dreiwöchige Klagefrist einzuhalten ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bejaht und darauf hingewiesen, dass es Sinn und Zweck der Klagefrist des § 4 Kündigungsschutzgesetz sei, rasch zu klären, ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat oder eben nicht. Dies gelte auch bei einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, da dies letztlich nur vom Gericht abschließend entschieden werden könne.
Bei einer Kündigung bitte zum Rechtsanwalt
Ich meine, dass die Entscheidung im Ergebnis korrekt ist. Für die Praxis bedeutet dies, dass nur jedem geraten werden kann, innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu prüfen, ob gegen die Kündigung Einwände geltend gemacht werden können. Lässt man diese Frist verstreichen, wird die Kündigung unwiderruflich bestandskräftig. Bitte lassen Sie sich daher unbedingt qualifiziert von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, sofern Sie eine Kündigung erhalten haben.