Spesenbetrug – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Spesenbetrug lohnt sich nicht. Denn bei Spesenbetrug droht die fristlose Kündigung!
Kündigung bei Spesenbetrug
Vorsicht beim Spesenbetrug. Dieser stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main entschieden. Hiernach hat ein Arbeitnehmer die Spesen immer ordnungsgemäß abzurechnen. Etwaige Unkorrektheiten können den Arbeitgeber zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen, und zwar auch dann, sofern es sich um einen einmaligen Vorgang handelt. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel nicht erforderlich.
Nachweis ist schwierig
Mit dieser Entscheidung hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main die ständige Rechtsprechung der Obergerichte bestätigt. Auch bei einem einmaligen betrügerischen Verstoß gegen eine Spesenabrechnung erfolgt in der Regel die fristlose Kündigung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der konkrete Spesenbetrug vom Arbeitgeber nachgewiesen werden kann. Dies ist jedoch für den Arbeitgeber schwierig, da die nicht ordnungsgemäße Abrechnung der Spesen auch aus Versehen, d.h. fahrlässig passieren kann. Sollte Ihr Arbeitgeber daher Ihnen gegenüber den Vorwurf des Spesenbetrugs erheben, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.