Formfehler – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung: Jeder formale Fehler führt zu einer ungültigen Betriebsratsanhörung und damit zu einer unwirksamen Kündigung!
Auch Gegendarstellung zur Abmahnung ist vorzulegen
Bekanntermaßen muss vor jeder Kündigung eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung erfolgen, sofern im Betrieb ein Betriebsrat existiert. In einem zwischenzeitlich vom Arbeitsgericht Leipzig entschiedenen Fall wurde wieder einmal eine Betriebsratsanhörung für nicht ausreichend erachtet. Hintergrund war, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus verhaltensbedingten Gründen fristlos kündigen wollte und den Betriebsrat über die im Vorhinein ausgesprochenen Abmahnungen in Kenntnis setzte. Hierbei hat der Arbeitgeber aber vergessen, die vom Arbeitnehmer zu der Personalakte eingereichten Gegendarstellungen im Rahmen der Betriebsratsanhörung dem Betriebsrat vorzulegen.
Unvollständige Anhörung führt zur unwirksamen Kündigung
Dies ging im Ergebnis zu Lasten des Arbeitgebers, d.h. die ausgesprochene Kündigung war wegen mangelnder Betriebsratsanhörung unwirksam. Die Richter argumentierten, dass ohne die vom Arbeitnehmer eingereichten Gegendarstellungen der Betriebsrat sich kein abschließendes Bild machen konnte, so dass er auch nicht richtig angehört wurde, was kraft Gesetz zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Wie bereits vielfach von uns dargestellt, ist die Betriebsratsanhörung nicht zu unterschätzen, d.h. sehr wichtig.
Wir kämpfen für Sie
Für den Arbeitgeber gilt es, hier besonders sorgfältig zu arbeiten. Für den Arbeitnehmer ist jede Betriebsratsanhörung ein sehr guter Ansatzpunkt, um gegen die ausgesprochene Kündigung anzugehen. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer Anwälte einen Besprechungstermin.