Immobilien – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Die Übertragung eines Grundstückes oder einer Immobilie zu Lebzeiten kann sich für beide Generationen lohnen. Hierzu beraten wir Sie gerne!
Möchten Sie Ihre Immobilie(n) an die nächste Generation weitergeben? Möchten Sie jemandem ein lebenslanges Wohnrecht einräumen? Wissen Sie, was ein Nießbrauchrecht rechtlich bedeutet? Möchten Sie eine geerbte Immobilie veräußern oder vielleicht in Verwaltung geben?
Wir können die Liste beliebig verlängern: Wenn Immobilien und Grundstücke übertragen oder vererbt werden, gibt es zahlreiche Konstellationen. Jede einzelne ist mit definierten Rechtsgegebenheiten ausgestattet. Lassen Sie uns frühzeitig ins Gespräch kommen, damit wir Ihre individuellen Ziele kennenlernen und die rechtlichen Möglichkeiten erörtern können.
Das Gleiche gilt übrigens für den Fall, dass Sie oder Ihre minderjährigen Kinder Immobilien oder Grundstücke erben sollen. Nicht jedes (alte) Haus bringt seinem neuen Besitzer nur Freude, selbstverständlich sind damit auch Verpflichtungen verbunden. Es ist wichtig, sich bereits im Vorfeld kompetent beraten zu lassen.