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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Rechtsschutzversicherung und Aufhebungsvertrag – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Rechtsschutzversicherungen verweigern bei Aufhebungsverträgen oft die Kostenübernahme. Auch daher ist ein Aufhebungsvertrag nicht empfehlenswert!

Kein Arbeitslosengeld…

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann für einen Arbeitnehmer problematisch sein. Zum einen wird die Bundesagentur für Arbeit gegenüber dem Arbeitnehmer eine Sperrzeit verhängen von mindestens 12 Wochen. In diesem Zeitraum wird dann kein Arbeitslosengeld gezahlt. Diese Folgen sind hinreichend bekannt.

…aber auch kein Rechtsschutz!

Zum anderen kann es jedoch auch sein, dass es zu Problemen mit der Rechtsschutzversicherung kommt. Nach meiner Erfahrung versuchen die Rechtsschutzversicherungen hier massiv einzugreifen und die Arbeitnehmer davon abzuhalten, einen Anwalt zum Aushandeln des Aufhebungsvertrages hinzuzuziehen. Dies ist besonders ärgerlich, da gerade ein Anwalt für Arbeitsrecht, noch besser ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in aller Regel für den Mandanten ein besseres Ergebnis herausholen kann. In einem gerade von mir betreuten Fall ist es sogar gelungen die Abfindungssumme um 20.000,00 € (brutto) zu erhöhen.

Rechtsschutz nur bei ausdrücklicher Drohung des Arbeitgebers

In aller Regel müssen die Rechtsschutzversicherungen jedoch bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag eine Kostendeckung geben. Dies ist immer dann der Fall, wenn und soweit der Arbeitgeber mit einer Kündigung gedroht hat bzw. für den Fall des Nichtabschlusses des Aufhebungsvertrages eine Kündigung in Aussicht gestellt hat. Dies ist zwischenzeitlich gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Unbedingt zum Anwalt für Arbeitsrecht

Unter Berücksichtung dessen, kann man wirklich nur jedem (insbesondere) rechtsschutzversicherten Arbeitnehmer empfehlen, einen Anwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitrecht aufzusuchen, sofern ihm von seinen Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird!

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

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Borgmann & Witting
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