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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Das Notfalltestament – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin

Notfalltestamente werden von stark erkrankten Mandanten errichtet. Wir werden dann gemeinsam mit unseren Mandanten tätig um den letzten Willen zu gestalten!

Immer häufiger kommt es vor, dass schwer erkrankte Mandanten ein sogenanntes Notfalltestament errichten wollen bzw. müssen. In dieser Situation versuchen wir, gemeinsam mit Ihnen schnellstmöglich Ihren Erblasserwillen festzustellen und eine letztwillige Verfügung von Todes wegen zu gestalten. Auch wenn der Erblasserwille sowie die rechtlichen und steuerrechtlichen Wirkungen teilweise noch eruiert werden müssen, muss sehr zeitnah testiert werden, um die gesetzliche Erbfolge auszuschließen. Zivilrechtlich bietet sich oft die Einsetzung eines Alleinerben als Vorausvermächtnisnehmer an. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn der Erblasser Unternehmer war, minderjährige Kinder hinterlässt und unklar ist, ob und welches Kind die Unternehmung fortführen wird. Schlägt der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis aus und erhalten die Ersatzvermächtnisnehmer das Vermächtnis, erwerben die Begünstigten jeweils vom Erblasser, was die Gestaltung eines Vorausvermächtnisses auch in dieser Hinsicht attraktiv macht. Denkbar ist auch, dass die Abkömmlinge als Ersatzvermächtnisnehmer benannt werden. Schlägt der Erbe die Vermächtnisse aus, erhalten die Kinder die Vermächtnisse, ohne dass eine angeordnete Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, wobei die Gestaltungsspielräume nur durch eine qualifizierte Beratung gewinnbringend ausgefüllt werden können.

Sollte auch Sie Interesse an einer entsprechenden Beratung haben, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Erbrecht, gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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