Das Notfalltestament – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Notfalltestamente werden von stark erkrankten Mandanten errichtet. Wir werden dann gemeinsam mit unseren Mandanten tätig um den letzten Willen zu gestalten!
Immer häufiger kommt es vor, dass schwer erkrankte Mandanten ein sogenanntes Notfalltestament errichten wollen bzw. müssen. In dieser Situation versuchen wir, gemeinsam mit Ihnen schnellstmöglich Ihren Erblasserwillen festzustellen und eine letztwillige Verfügung von Todes wegen zu gestalten. Auch wenn der Erblasserwille sowie die rechtlichen und steuerrechtlichen Wirkungen teilweise noch eruiert werden müssen, muss sehr zeitnah testiert werden, um die gesetzliche Erbfolge auszuschließen. Zivilrechtlich bietet sich oft die Einsetzung eines Alleinerben als Vorausvermächtnisnehmer an. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn der Erblasser Unternehmer war, minderjährige Kinder hinterlässt und unklar ist, ob und welches Kind die Unternehmung fortführen wird. Schlägt der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis aus und erhalten die Ersatzvermächtnisnehmer das Vermächtnis, erwerben die Begünstigten jeweils vom Erblasser, was die Gestaltung eines Vorausvermächtnisses auch in dieser Hinsicht attraktiv macht. Denkbar ist auch, dass die Abkömmlinge als Ersatzvermächtnisnehmer benannt werden. Schlägt der Erbe die Vermächtnisse aus, erhalten die Kinder die Vermächtnisse, ohne dass eine angeordnete Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, wobei die Gestaltungsspielräume nur durch eine qualifizierte Beratung gewinnbringend ausgefüllt werden können.
Sollte auch Sie Interesse an einer entsprechenden Beratung haben, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Erbrecht, gerne zur Verfügung.