Unterhaltsanspruch bei Auslandsaufenthalt – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Unter gewissen Umständen kann auch ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern bei einem Auslandsaufenthalt geltend gemacht werden.
Unter gewissen Umständen kann auch ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern bei einem Auslandsaufenthalt geltend gemacht werden. Ausbildungsaufenthalte im Ausland werden immer wichtiger. Die deutsche Wirtschaft giert nach derart Hochqualifizierten. Die Frage ist nur, ob ein Kind gegenüber seinen Eltern einen Anspruch durchsetzen kann, diesen bezahlt zu bekommen. Im Kern ging es bei einer vom Kammergericht Berlin entschiedene Entscheidung darum, ob ein Student gegenüber seinen Eltern Anspruch auf Finanzierung eines Auslandssemesters hat. Das Gericht hat entschieden, dass ein Anspruch besteht, wenn
- die finanzielle Mehrbelastung für die Eltern zumutbar ist,
- der Auslandsaufenthalt sinnvoll und sachlich begründet ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen,
- der Unterhaltsbedarf unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist.
Wir meinen, dass dies eine richtige Entscheidung ist, da der Einzelfall betrachtet werden muss. Sollten Sie von einem derartigen Unterhaltsstreit betroffen sein, würden wir uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen. Bitte vereinbaren Sie mit unserer Fachanwältin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Andrea Borgmann-Witting, einen persönlichen Besprechungstermin.