Taktik – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Vor der Güteverhandlung sollte aus taktischen Gründen kein Schriftsatz beim Gericht eingereicht werden! Andernfalls drohen Rechtsnachteile!
Kein Schriftsatz vor der Güteverhandlung
Es ist eine Frage der Taktik, ob bereits vor der Güteverhandlung ein Schriftsatz eingereicht werden sollte. Nach Klageerhebung beraumt das Arbeitsgericht zunächst die Güteverhandlung an. Sinn und Zweck dieser Güteverhandlung ist es allein, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Auf der Beklagtenseite stellt sich dann oftmals die Frage, ob auf die Klageschrift – gegebenenfalls umfassend – erwidert werden soll.
Arbeitsrichter wollen dies nicht
Das Einreichen eines umfangreichen Schriftsatzes vor der Güteverhandlung ist nicht sinnvoll. Zum einen legt man sich im Vorhinein zu stark auf den späteren Klagevortrag fest. Sofern der Mandant dann „schlechte Karten“ hat, muss man dies ja nicht schon vor dem eigentlichen Prozess der Gegenseite und dem Gericht mitteilen. Zum anderen besteht die Gefahr, das Gericht „zu nerven“. Ich habe neulich einen interessanten Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt, wobei der gegnerische Rechtsanwalt vor der Güteverhandlung einen Schriftsatz von über 20 Seiten bei Gericht einreichte. Während der Güteverhandlung hat dies der Richter mehrfach erwähnt, wobei den Äußerungen des Richters zu entnehmen war, dass er hiervon gar nichts hält. Der Richter hat dann im Ergebnis einen für meinen Mandanten sehr guten Vergleichsvorschlag gemacht, wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass dieser Vergleichsvorschlag für meinen Mandanten nicht so gut ausgefallen wäre, wenn und soweit die Gegenseite nicht mit weit über 20 Seiten bereits vor dem Gütetermin erwidert hätte.
Schweigen ist Gold
Auch wenn viele Mandanten es nicht glauben, ist es nicht sinnvoll, bereits vor einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht umfangreich vorzutragen. Lediglich dann, wenn die Rechtsposition als exzellent einzustufen ist, kann es sich unter Umständen lohnen, vor der Güteverhandlung einmal ein paar Tatsachen richtig zu stellen.