Betriebsrente – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Auch in den neuen Bundesländern sind Betriebsrenten geschützt. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers haftet der Pensionssicherungsverein.
Betriebsrenten sind geschützt
Das Bundesarbeitgericht hat entschieden, dass auch in den neuen Bundesländern die Betriebsrenten geschützt sind. Hintergrund ist, dass eine vom Arbeitgeber einmal gegebene Betriebsrente grundsätzlich auch dann erhalten bleibt, sofern der Arbeitgeber in Insolvenz verfällt. Hierfür, d. h. für diese Insolvenzsicherung wurde der Pensionssicherungsverein gegründet, der für gesetzlich unverfallbare Betriebrenten einsteht, sofern der Arbeitgeber in Insolvenz verfällt.
Insolvenzsicherung auch in den neuen Bundesländern
Grundsätzlich sind Betriebsrenten nach 5 Jahren endgültig unverfallbar. Im Streit stand nunmehr die Frage, ob durch den Einigungsbetrag die Betriebsrenten gesichert sind. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in einer erfreulichen Entscheidung festgestellt, dass das Betriebsrentengesetz auch in den neuen Bundesländern gilt, wenn die Versorgungszusage nach dem 31. Dezember 1991 erteilt wurde. Dies kann auch durch Bestätigung einer früher erteilten Zusage geschehen. Sofern das Betriebsrentengesetz anwendbar ist, gelten dann auch die Regeln zum Insolvenzschutz.
Richtige Entscheidung
Dieser erfreulichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist im vollem Umfange zuzustimmen. Es ist gut, daß Betriebsrenten in den neuen und alten Bundesländern gleich behandelt werden.