iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!
Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Betriebsrente – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Auch in den neuen Bundesländern sind Betriebsrenten geschützt. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers haftet der Pensionssicherungsverein.

Betriebsrenten sind geschützt

Das Bundesarbeitgericht hat entschieden, dass auch in den neuen Bundesländern die Betriebsrenten geschützt sind. Hintergrund ist, dass eine vom Arbeitgeber einmal gegebene Betriebsrente grundsätzlich auch dann erhalten bleibt, sofern der Arbeitgeber in Insolvenz verfällt. Hierfür, d. h. für diese Insolvenzsicherung wurde der Pensionssicherungsverein gegründet, der für gesetzlich unverfallbare Betriebrenten einsteht, sofern der Arbeitgeber in Insolvenz verfällt.

Insolvenzsicherung auch in den neuen Bundesländern

Grundsätzlich sind Betriebsrenten nach 5 Jahren endgültig unverfallbar. Im Streit stand nunmehr die Frage, ob durch den Einigungsbetrag die Betriebsrenten gesichert sind. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in einer erfreulichen Entscheidung festgestellt, dass das Betriebsrentengesetz auch in den neuen Bundesländern gilt, wenn die Versorgungszusage nach dem 31. Dezember 1991 erteilt wurde. Dies kann auch durch Bestätigung einer früher erteilten Zusage geschehen. Sofern das Betriebsrentengesetz anwendbar ist, gelten dann auch die Regeln zum Insolvenzschutz.

Richtige Entscheidung

Dieser erfreulichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist im vollem Umfange zuzustimmen. Es ist gut, daß Betriebsrenten in den neuen und alten Bundesländern gleich behandelt werden.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

Termin vereinbaren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

So finden Sie uns

Borgmann & Witting
Rechtsanwälte & Notarin


Berliner Straße 137
13467 Berlin
Tel.: +49 30 120 871 600
Fax: +49 30 400 092 60

Direkt anrufen: +49 30 120 871 600