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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
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Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
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Leistungsmangel – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Leistungsmängel führen selten zu einer Kündigung. Grund hierfür sind der Leistungsbegriff im Arbeitsrecht und die Beweisschwierigkeiten des Arbeitgebers.

Kündigung wegen Leistungsmängeln?

Einer der spannensten Fragen im Arbeitsrecht ist, ob und unter welchen Vorausssetzungen einem Arbeitnehmer wegen schlechter Arbeitsleistung gekündigt werden darf. Allerdings schuldet der Arbeitnehmer nicht die Erbringung eines bestimmten Arbeitserfolges. Der Arbeitnehmer ist lediglich verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft nach dessen Weisungen zur Verfügung zu stellen. Hieraus folgt, dass insbesondere hinsichtlich der Arbeitsintensität von einem individuellen Leistungsmaßstab auszugehen ist. 

Maßstab ist das individuelle Leistungsvermögen

Maßgeblich für die Beurteilung der Arbeitsleistung ist daher nicht eine arbeitswissenschaftlich ermittelte Normal- oder Durchschnittsleistung an einem bestimmten Arbeitsplatz, sondern vielmehr allein das persönliche Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Gleiches gilt in Bezug auf die Arbeitsqualität. Auch insofern ist ein individueller Maßstab anzulegen, wobei jedoch von jedem Arbeitnehmer verlangt werden kann, dass er die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und konzentriert unter Anspannung seiner möglichen Fertigkeiten verrichtet.

Kündigung des Arbeitgebers ist selten rechtmäßig

Dieser subjektive Leistungsbegriff macht eine Kündigung bei einer dauerhaften mangelhaften Arbeitsleistung, die noch nicht so schlecht ist, dass nicht verwertbar ist, schwierig, da einem Arbeitnehmer eben nur dann gekündigt werden kann, sofern feststeht, dass der Arbeitnehmer schlecht arbeitet, obwohl er zu einer guten Leistung im Stande ist.

Fazit:

Sofern die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zwar schlecht ist, jedoch der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Verhältnissse keine bessere Arbeitsleistung erbringen kann, ist ihm in der Regel das Arbeitsverhältnis nicht kündbar. Nur wenn dem Arbeitnehmer objektiv nachweisbar ist, daß er eine bessere Arbeitsleistung hätte erbringen können, ist die Kündigung ausnahmsweise gerechtfertigt.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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