Arbeitsverweigerung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die einfache Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers rechtfertigt keine fristlose Kündigung! Es muß eine beharrliche Arbeitsverweigerung vorliegen.
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
Bei einer einfachen Arbeitsverweigerung kann nicht die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden. Dies hat wieder einmal das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Kündigung wegen einer Arbeitsverweigerung ist in der Regel rechtswidrig. Die Arbeitsverweigerung muss nämlich beharrlich sein. Was die Rechtsprechung unter einer beharrlichen Arbeitsverweigerung versteht, hat sie wieder einmal in einem neuerlichen Urteil zum Ausdruck gebracht.
Kündigung nur bei beharrlicher Arbeitsverweigerung
Hintergrund des Falles war, dass eine Arbeitnehmerin zu Unrecht meinte, sie könne eine Pause machen. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin dann angewiesen, die Pause zu beenden und zur Arbeitsstelle zurückzukehren. Dieser mehrfachen Aufforderung ist die Arbeitnehmerin aber nicht nachgekommen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis. In letzter Instanz wurde die Kündigung jedoch als unwirksam angesehen. Nach Ansicht der Richter hatte die Arbeitnehmerin nämlich keine Gelegenheit, besonnen auf die Aufforderung des Arbeitgebers zu reagieren, da sich die gesamte Unterhaltung in einer aufgeheizten Atmosphäre abspielte. Die Kündigung war daher rechtswidrig.
Tipp: Bei Kündigung sofort zum Anwalt
Auch dieser Fall zeigt wieder einmal, wie schwierig eine Kündigung wegen einer Arbeitsverweigerung ist. Die Arbeitsverweigerung muss nämlich beharrlich sein. Dies ist oftmals nicht der Fall. Sind Sie von einer Kündigung betroffen, stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Beratungen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin mit mir.