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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Versorgungsausgleich – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin

Ein Versorgungsausgleich ist immer durchzuführen. Bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren nur auf Antrag!

Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens werden die Rentenanwartschaften, die die Beteiligten während der Ehe erworben haben, dergestalt ausgeglichen, dass sämtliche während der Ehezeit erworbene Rentenanwartschaften halbiert und jeweils auf ein Rentenkonto des anderen Ehepartners übertragen werden.

Bei einer Ehezeit von weniger als drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.

Hat die Ehe länger als drei Jahre Bestand gehabt, ist der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Eheleute auf die Durchführung nicht ohne besondere Vereinbarung verzichten können. Schließen die Beteiligten eine Vereinbarung, prüft das Gericht, ob die Vereinbarung über den Versorgungsausgleich einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält. Nur dann, wenn z.B. ein Ehegatte grob benachteiligt wird, kann eine solche Regelung unwirksam sein. Bestehen hingegen keine Wirksamkeits- oder Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden.

Wenn Sie an einer zügigen Ehescheidung interessiert sind, sollten Sie prüfen, ob Ihr Rentenkonto Versicherungslücken aufweist. In diesem Fall sollten Sie sich schnellstmöglich an Ihre Rentenversicherung wenden, um fehlende Versicherungszeiten zu klären.

Unsere Leistung – für Sie

Haben Sie noch Fragen zum Versorgungsausgleich? Dann sollten wir uns kenenlernen. Bitte vereinbaren Sie mit unserer Fachanwältin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, einen persönlichen Besprechungstermin. Von uns können Sie eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse ausgerichtete, qualifizierte Beratung erwarten.

Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

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So finden Sie uns

Borgmann & Witting
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