Gemeinsames Sorgerecht – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
In den meisten Fällen verbleibt es auch nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht!
Vielfach muss ich feststellen, dass Missverständnisse bezüglich des Sorgerechts bestehen. Daher: In der Regel verbleibt es auch im Falle einer Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht der Ehegatten. Der Ehegatte, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, ist allein entscheidungsbefugt für die alltäglichen Angelegenheiten des Kindes. Wichtige Entscheidungen bezüglich der Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Schulangelegenheiten etc. sind hingegen von den Ehegatten gemeinsam zu treffen. Nur in Ausnahmefällen wird einem der Ehegatten das alleinige Sorgerecht übertragen.