Klauseln – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsklauseln werden durch die Rechtsprechung kontrolliert. Die Rechtsprechung ist dabei sehr arbeitnehmerfreundlich.
Arbeitsgerichte prüfen Vertragsklauseln
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in dem, was sie vereinbaren können, beschränkt. Die vom Arbeitgeber verwandten Vertragsklauseln werden von der Rechtsprechung als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" angesehen. Es wird also geprüft, ob die vom Arbeitgeber verwandten Klauseln den Arbeitnehmer in seinen Rechten unangemessen benachteiligen.
Bei Benachteiligung des Arbeitnehmers: Unwirksamkeit
Hierbei hat sich eine umfangreiche Kasuistik entwickelt, welche Klauseln akzeptiert werden und welche nicht. Im Allgemeinen kann man sagen, dass Klauseln von den Arbeitsgerichten akzeptiert werden, die die Arbeitnehmerrechte nicht in zu großem Umfang beschneiden. Wird allerdings zu sehr in die Arbeitnehmerrechte eingegriffen, führt dies oftmals zur Unwirksamkeit der Klauseln mit der Folge, dass diese dann nicht gelten.
Wir stehen an Ihrer Seite
Stützt Ihr Arbeitgeber seine Ansprüche auf Klauseln, die Ihnen zweifelhaft erscheinen? Haben Sie selbst Zweifel, ob die vereinbarte Klausel so wirksam ist? Dann sollten wir uns kennenlernen. Gerne beraten wir Sie. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin!