Notarielles Schuldanerkenntnis – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Notarielle Schuldanerkenntnisse nur nach vorheriger Beratung abgeben. Denn notarielle Schuldanerkenntnisse gelten auch im Arbeitsrecht.
Notarielles Schuldanerkenntnis…
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte einen interessanten Fall zu entscheiden. Geklagt hat ein Arbeitnehmer, der ein notarielles Schuldanerkenntnis abgeben hatte. Im Rahmen dieses notariellen Schuldanerkenntnisses verpflichtete sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine hohe Schadensersatzforderung zu zahlen. Hintergrund war, dass der Arbeitnehmer im Vorhinein mehrere Unterschlagungen begangen hatte und sich im Rahmen des notariellen Schuldanerkenntnisses verpflichtete, Schadensersatzleistung an den Arbeitgeber zu zahlen.
…ist auch im Arbeitsrecht wirksam
Danach überlegte es sich der Arbeitnehmer offensichtlich anders und klagte darauf, dass das notarielle Schuldanerkenntnis unwirksam sei. Dieser Ansicht ist das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt und hat vielmehr festgestellt, dass ein notarielles Schuldanerkenntnis, welches der Arbeitnehmer vor einem derartigen Hintergrund abgibt, im Nachhinein nicht mehr angegangen werden kann.
Fazit:
Man sollte sich also genauestens überlegen, ob und in welchem Umfang man ein notarielles Schuldanerkenntnis abgibt. Auch im Arbeitsrecht gelten notarielle Schuldanerkenntnisse. Bevor Sie daher ein notarielles Schuldanerkenntnis abgeben, sollten Sie unbedingt einen versierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.