Internetnutzung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Arbeitgeber muß die Regeln zur Internetnutzung aufstellen. Ist nichts vereinbart, kann wegen der Internetnutzung keine Kündigung erfolgen!
Die Internetnutzung im Betrieb
Es besteht vielfach Unklarheit darüber, was die Benutzung des Internets bzw. des Telefons für Folgen haben kann. Zu unterscheiden ist, ob der Arbeitgeber die Nutzung des Internets bzw. Telefons erlaubt, verboten oder keine klaren Regeln aufgestellt hat. Die drei verschiedenen Varianten haben unterschiedliche Rechtsfolgen.
Internetnutzung ist erlaubt
Sofern der Arbeitgeber die Benutzung des Internets bzw. des Telefons erlaubt hat, ist dies grundsätzlich für den Arbeitnehmer kein Problem, d.h. es liegt kein Fehlverhalten vor, welches die Kündigung rechtfertigen könnte. Etwas anderes gilt nur dann, sofern der Arbeitnehmer strafbare Handlungen durch die Nutzung des Internet begeht oder Arbeitszeitbetrug. Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise den ganzen Tag im Internet surft, gleichzeitig aber vorgibt zu arbeiten.
Internetnutzung ist verboten
Problematisch wird es für den Arbeitnehmer, sofern der Arbeitgeber die Privatnutzung des Telefons bzw. des Internets ausgeschlossen hat. Dann kann dies grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wobei jedoch in der Regel im Vorhinein eine Abmahnung ausgesprochen werden muss. Die Kündigung ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung ist nur ausnahmsweise dann rechtmäßig, wenn der Arbeitnehmer in gravierender Weise gegen das Verbot der Privatnutzung des Telefons bzw. des Internets verstoßen hat oder durch die unerlaubte Benutzung ein erheblicher Schaden beim Arbeitgeber eingetreten ist. Nur in derartigen Ausnahmesituationen kann unter Umständen auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtmäßig sein.
Internetnutzung ist nicht geregelt
Sofern der Arbeitgeber keine klaren Regeln zur Benutzung des betrieblichen Internets bzw. des Telefons aufgestellt hat, liegt es zunächst am Arbeitgeber, klare Regeln vorzugeben. Denn es ist die Sache des Arbeitgebers, die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu definieren. Eine Kündigung wegen der privaten Nutzung des Telefons bzw. des Internets ist daher in der Regel nicht möglich. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann dann eine Kündigung gerechtfertigt sein.